| Tausch | Regelmäßig eine Veräußerung |
|---|---|
| Neuer Einstand | Marktwert im Tauschzeitpunkt |
| Stablecoins | Nicht automatisch steuerfrei |
Du gibst ein Wirtschaftsgut hin und erhältst ein anderes. Das BMF behandelt das wie einen Tausch. Dass kein Euro fließt, ändert die Steuerbarkeit nicht. Nur die einjährige Haltedauer der hingegebenen Tranche kann den Vorgang steuerfrei machen.
Maßgeblich ist der Marktwert im Zeitpunkt des Tauschs, möglichst beider Seiten plausibel. Fehlt ein Kurs, setzen viele Tools 0 oder einen Phantasiewert. Dann ist entweder der Gewinn der Abgabe falsch oder der Einstand der Aufnahme falsch — oft beides.
Typisch: Ledger oder eine On-Chain-Wallet zeigt eine Auszahlung und eine Einzahlung. Ohne Swap-Klassifizierung wird die Auszahlung zum Verkauf ohne Gegenleistung und die Einzahlung zum Zugang ohne Einstand. Genau das behebt die Zuordnung als Swap in CleanUp.
Nein, nicht automatisch. Auch USDT gegen USDC ist ein Tausch zweier Wirtschaftsgüter. Der Gewinn kann klein sein, der Vorgang bleibt dokumentationspflichtig.
Häufig wird das wirtschaftlich als bloßer Formwechsel gesehen, die Finanzverwaltung kann es aber als Tausch werten. Dokumentiere den Vorgang und die Gleichwertigkeit.
Du brauchst einen nachvollziehbaren Marktwert im Tauschzeitpunkt. Ohne ihn kann weder der Gewinn der Abgabe noch der Einstand der Aufnahme stimmen.
Dieser Guide strukturiert die Datenlage und die gängige deutsche Verwaltungspraxis. Er ist keine Steuerberatung. Die Einordnung im Einzelfall bleibt bei dir und deinem Steuerberater.
Markiere unklare Smart Contracts als Swap. chain.report setzt dann Abgabe, Aufnahme und Einstand in denselben Vorgang.
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