| Norm | § 22 Nr. 3 EStG, sonstige Einkünfte |
|---|---|
| Zufluss | Marktwert im Zeitpunkt des Rewards |
| Nicht hier | Der spätere Verkauf der Rewards |
Leistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten
| Zeile | Angabe | Eintrag |
|---|---|---|
| 14 · 162 | Einkünfte aus Leistungen erzielt? | 1 = Ja |
| 15 | Art der Einkunft / Betrag | z. B. Staking, Lending |
| 16–17 | Weitere Leistungsarten | falls vorhanden |
| 18 | Summe der Einnahmen | EUR |
| 19 | Werbungskosten | EUR |
| 20 | Netto-Einkünfte | EUR |
Der Marktwert im Zuflusszeitpunkt. Nicht der spätere Verkauf der Coins. Verkaufst du die Rewards innerhalb eines Jahres, ist das eine eigene Veräußerung im Abschnitt Kryptowerte. Airdrops ohne Gegenleistung und Hardforks behandelt der Report oft als steuerfreien Zugang — die spätere Veräußerung kann trotzdem steuerpflichtig sein. Im Zweifel trennt du Zufluss und Verkauf, statt alles in eine Zeile zu kippen.
Zeile 14 (Feld 162): 1, wenn Leistungs-Einkünfte vorliegen. Zeile 15: links die Art („Krypto-Leistungen laut chain.report“), rechts der Betrag. Weitere Arten in 16 und 17, Summe in 18, Werbungskosten in 19 (zum Beispiel nachweisbare Serverkosten beim Mining), Netto in Zeile 20. Die Ausfüllhilfe im Steuerjahr füllt Zeile 20 aus der Summe der sonstigen Einkünfte.
Spot-Verkäufe und Swaps → Kryptowerte. Futures und Margin ohne Lieferung → Anlage KAP. Steuerfreie Veräußerungen nach der Haltefrist → nur Report. Wer Staking und Verkauf in derselben Zeile mischt, kann weder die 256-Euro-Grenze der sonstigen Einkünfte noch die 1.000-Euro-Freigrenze der Veräußerungen sauber prüfen.
Nein. Der Reward ist der Zufluss. Der Verkauf ist eine Veräußerung, oft in der Anlage SO Kryptowerte, wenn die Frist noch läuft.
In chain.report hängt das von der Einstellung ab: sonstige Einkünfte oder Kapitalerträge. Sonstige Einkünfte landen hier, Kapitalerträge eher in der KAP. Die Zuordnung im Einzelfall ist keine Tool-Entscheidung.
Die 256-Euro-Freigrenze gilt für die Jahressumme dieser Einkünfte. Weglassen ohne Prüfung ist riskant. Die Zahl muss zur Historie passen.
Dieser Guide strukturiert die Datenlage und die gängige deutsche Verwaltungspraxis. Er ist keine Steuerberatung. Die Einordnung im Einzelfall bleibt bei dir und deinem Steuerberater.
Klassifiziere Rewards als Staking oder Lending, nicht als Trade. Dann zeigt die Ausfüllhilfe die Leistungen in Zeile 20 und die Veräußerung in Zeile 51.
Jetzt kostenlos starten