| Abschnitt | Kryptowerte ab Zeile 45 (VZ 2025) |
|---|---|
| Inhalt | Nur Veräußerungen innerhalb der Jahresfrist |
| Übertrag | Zeile 51 nach Zeile 58 |
Kryptowerte · VZ 2025
| Zeile | Angabe | Eintrag |
|---|---|---|
| 45 · 108 | Steuerpflichtige Veräußerungen von Kryptowerten? | 1 = Ja |
| 46 | Bezeichnung | Kryptowährungen |
| 47 | Zeitraum (Anschaffung / Veräußerung) | 01.01.JJJJ – 31.12.JJJJ |
| 48 | Veräußerungspreis | EUR |
| 49 | Anschaffungskosten | EUR |
| 50 | Werbungskosten der Veräußerung | EUR |
| 51 | Gewinn / Verlust → Übertrag Zeile 58 | EUR |
| 58 · 114 | Übertrag private Veräußerungsgeschäfte | EUR |
Früher hieß der Block „Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“. 2025 wurde er in „Kryptowerte“ umbenannt und beginnt bei Zeile 45 (Feld 108). In ELSTER prüfst du die Überschrift deines Jahres, bevor du tippst. Ältere Jahre können noch die alte Bezeichnung tragen. Die Rechtsfolge bleibt § 23: nur Vorgänge innerhalb der Jahresfrist.
Zeile 45: 1, wenn es steuerpflichtige Veräußerungen gab. Zeile 46: Bezeichnung, etwa „Kryptowährungen, siehe chain.report“. Zeile 47: Zeitraum, meist 01.01. bis 31.12. des Steuerjahrs. Zeile 48 und 49: Veräußerungspreis und Anschaffungskosten stehen im PDF, sobald Handelsvolumen aktiv ist. Zeile 50 bleibt 0, wenn Gebühren schon im Gewinn stecken. Zeile 51 ist der Gewinn oder Verlust — in der Ausfüllhilfe die Summe der privaten Veräußerungen (kurz). Denselben Betrag überträgst du nach Zeile 58.
Du musst nicht jeden Trade in ELSTER listen. Ein Sammelposten plus Report als Ermittlung reicht. Liegt der Jahresgewinn unter der Freigrenze von 1.000 Euro (seit 2024), bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei — die Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Verluste trägst du trotzdem ein: das Finanzamt kann sie feststellen und später nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnen.
| Zeile | Feld | Was du einträgst |
|---|---|---|
| 45 | 108 | 1, wenn steuerpflichtige Krypto-Veräußerungen vorliegen |
| 46 | — | Bezeichnung, z. B. Kryptowährungen laut chain.report |
| 47 | — | Zeitraum, meist 01.01. bis 31.12. des Steuerjahrs |
| 48 | — | Summe der Veräußerungspreise aus dem PDF |
| 49 | — | Summe der Anschaffungskosten aus dem PDF |
| 50 | — | Nur extra Werbungskosten; 0, wenn Gebühren schon im Gewinn stecken |
| 51 / 58 | 114 | Gewinn oder Verlust, Übertrag nach Zeile 58 |
Regelmäßig ja, wenn der hingegebene Coin innerhalb der Jahresfrist angeschafft war. Ein Crypto-to-Crypto-Tausch ist in Deutschland typisch eine Veräußerung.
Nicht in Zeile 45–51. Sie sind regelmäßig steuerfrei und stehen im Report unter Private Veräußerungen (lang).
Nein. Zeile 48 minus 49 minus 50 muss Zeile 51 ergeben. Fehlt der Einstand, ist die Ermittlung nicht nachvollziehbar — zuerst CleanUp.
Dieser Guide strukturiert die Datenlage und die gängige deutsche Verwaltungspraxis. Er ist keine Steuerberatung. Die Einordnung im Einzelfall bleibt bei dir und deinem Steuerberater.
Öffne das Steuerjahr, prüfe CleanUp und übernimm Gewinn oder Verlust aus der Ausfüllhilfe. Die PDF bleibt die Aufstellung für das Finanzamt.
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